Große Verpackung, aber wenig Inhalt: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es auch in Online-Shops keine Mogelpackungen geben darf. Konkret ging es um ein Waschgel, das nur zu zwei Dritteln befüllt war. Von Alena Lagmöller.
Gut, dass das Gericht diese Mogelverpackungen verbietet. Abgesehen von der Kundentäuschung, sind übergroße Verpackungen sinnlose Resourcenverschwendung. Mehr Volumen sorgt für ineffizienteren Transport und führt damit zu Treibhausgasemmissionen, zusätzlich zu unnötigem Plastikmüll.
Gut, dass das Gericht diese Mogelverpackungen verbietet. Abgesehen von der Kundentäuschung, sind übergroße Verpackungen sinnlose Resourcenverschwendung. Mehr Volumen sorgt für ineffizienteren Transport und führt damit zu Treibhausgasemmissionen, zusätzlich zu unnötigem Plastikmüll.