Die Deutsche Bahn ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, den geplanten Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der GDL ab. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich.
Das wäre wahrscheinlich ein sogenannter Wilder Streik, durch den der Arbeitgeber Schadenersatzforderungen gegenüber den Streikenden geltend machen kann.