Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch verfolgte Menschen Asyl. Das Asylrecht hat in Deutschland als Grundrecht Verfassungsrang. Es dient in seinem Kern dem Schutz der Menschenwürde, schützt aber auch das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und andere grundlegende Menschenrechte. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländerinnen und Ausländern zusteht.
Bei Asyl keine Einreise nach Deutschland?
Wie darf ich mir das vorstellen, bekommt den verfolgte Oppositionelle einen Brief nach Hause, in dem steht, dass kein Zweifel daran besteht, dass er verfolgt wird, ihm in seinem Heimatland Tod und verderben drohen und die zuständige Behörde im Namen der Bundesrepublik weiter alles gute und viel Erfolg wünschen?
Der soll bestimmt im “sicheren Drittstaat” bleiben. Der Deutschland ganz fest versprochen hat, auf die Leute gut aufzupassen.
Soll dieser „Drittstaat“ zufällig in Nordafrika oder Madagaskar entstehen?
Nauru soll auch weit weg™ sein.