habe ich doch schon geschrieben. Kosten der Herstellung+Kosten der Entwicklung+angemessenen Gewinn.
Dann frag doch mal den Hersteller, wieviel ihn die Entwicklung gekostet hat.
Und genau dieses Geschäft könnte Sittenwidrig sein, wie im §138 beschrieben. Hier kann sich auch kein Preis am Markt bilden, weil die Pfizer noch die alleinigen Rechte hält. Damit kommt der Preisfindung mit einem Monopolisten eine besondere Bedeutung zu.
Du scheinst das gesamte Patenrecht für sittenwidrig zu halten und vergisst, dass damit ein Marktversagen verhindert wird. Denn niemand würde derart viel Energie in die Forschung und Entwicklung stecken, wenn er keinen Profit damit machen könnte. Wenn es also nach dir ginge, hätten wir gar kein Pavloxid.
Ja natürlich. Wenn Behandlung A 200 € kostet und Behandlung B 20.000 €, wobei beide das gleiche Ergebnis erzielen, Dann entsteht aus Behandlung B ein Schaden von 19.800 €. Und wenn man Behandlung A deswegen für 1.200 € verkauft, unter Ausnutzung der Gefahr von dem Schaden von 19.800 € dann kann das Ausnutzen einer Zwangslage darstellen.
Damit sind wir wieder bei dem Thema, dass ich den Eindruck in Diskussionen mit dir habe, dass du grundlegende Rechtsbegriffe und Konzepte noch nicht richtig kennst.
Was ist für dich denn mit Pavloxid vergleichbar? Welche Kompetenzen hast du, um das zu bewerten?
Damit sind wir wieder bei dem Thema, dass ich den Eindruck in Diskussionen mit dir habe, dass du grundlegende Rechtsbegriffe und Konzepte noch nicht richtig kennst.
Witzig. Dann schlage ich vor, dass du es ganz einfach sein lässt, mich mit deinen Kenntnissen beeindrucken zu wollen. Dann sind wir beide zufrieden.
Dass Behandlung Geld kostet, ist ein Schaden?
Dann frag doch mal den Hersteller, wieviel ihn die Entwicklung gekostet hat.
Du scheinst das gesamte Patenrecht für sittenwidrig zu halten und vergisst, dass damit ein Marktversagen verhindert wird. Denn niemand würde derart viel Energie in die Forschung und Entwicklung stecken, wenn er keinen Profit damit machen könnte. Wenn es also nach dir ginge, hätten wir gar kein Pavloxid.
Ja natürlich. Wenn Behandlung A 200 € kostet und Behandlung B 20.000 €, wobei beide das gleiche Ergebnis erzielen, Dann entsteht aus Behandlung B ein Schaden von 19.800 €. Und wenn man Behandlung A deswegen für 1.200 € verkauft, unter Ausnutzung der Gefahr von dem Schaden von 19.800 € dann kann das Ausnutzen einer Zwangslage darstellen.
Damit sind wir wieder bei dem Thema, dass ich den Eindruck in Diskussionen mit dir habe, dass du grundlegende Rechtsbegriffe und Konzepte noch nicht richtig kennst.
Was ist für dich denn mit Pavloxid vergleichbar? Welche Kompetenzen hast du, um das zu bewerten?
Witzig. Dann schlage ich vor, dass du es ganz einfach sein lässt, mich mit deinen Kenntnissen beeindrucken zu wollen. Dann sind wir beide zufrieden.