2013 hatte das Bundeskartellamt aus verschiedenen Gründen Bußgelder gegen elf Süßigkeitenhersteller verhängt. Einige Firmen legten damals Einspruch ein, danach ging der Streit vor Gericht über mehrere Instanzen.
10 Jahre lang? Heilige Scheiße.
So heißt das also. Kontext:
Die Firmen sollen sich im Rahmen eines Branchen-Arbeitskreises im Zeitraum 2006 bis 2008 über den Stand von Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel ausgetauscht haben.
Naja, eine gewisse Zusammenarbeit der Hersteller ist schon wünschenswert. USB, WLAN (IEE 802.11), Bluetooth und so weiter werden alle von herstellerübergreifenden Organisationen entwickelt.
Ohne solche Arbeitskreise gäbe es Chaos. Aber wir brauchen eben auch eine Kartellbehörde, die verhindern kann, dass Unternehmen es übertreiben.
Ja eh, aber in diesem Fall ging es um die Verhandlungen mit dem Einzelhandel. Das ist IMO schon eine heikle Sache.
Bei der Festlegung eines Standards wird auch nicht über Preise gesprochen.
Da jeder dieser Standards haufenweise Patente beinhaltet, die sich die Hersteller gegenseitig Anbieten müssen, wird da mit Sicherheit auch über Kosten und Preise verhandelt.
wenn A von B etwas kauft, z.B. ein Lizenzrecht dann verhandeln die beiden miteinander und das ist völlig anders gelagert, als wenn A und B darüber sprechen, welche Preise sie von C verlangen werden.